„Für eine effektive Strafverfolgung
schwerster Straftaten wird die
Vorratsdatenspeicherung in Europa nicht
gebraucht, das belegen
Kriminalstatistiken. Selbst
Terroranschläge konnten ohne
Vorratsdatenspeicherung verhindert
werden.
Dass die Bundesjustizministerin jetzt
für die Einführung einer
'Vorratsdatenspeicherung light'
plädiert, ist also fachlich nicht zu
begründen. Offenkundig hat sie vor dem
zunehmenden Druck aus der Union
kapituliert“, erklärt Jan Korte,
Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE
LINKE, zu Medienberichten, denen zufolge
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
einen Gesetzentwurf zur
Vorratsdatenspeicherung fertiggestellt
und Innenminister Hans-Peter Friedrich
(CSU) zugeleitet hat.
Korte weiter: „Die FDP hat sich von
ihrer ursprünglichen Position
verabschiedet, wonach der Gesetzgeber
nicht alles machen muss, was das
Grundgesetz gerade noch erlaubt. Damit
hat sie auch das letzte Feld in der
Regierung geräumt, auf dem sie noch
Profil hätte zeigen können.
Natürlich ist die von der
Bundesjustizministerin vorgeschlagene
Neuregelung das kleinere Übel im
Vergleich mit den grundgesetzwidrigen
Forderungen der Law-and-Order Fraktion
CDU/CSU.
Besser wäre es jedoch gewesen, ganz auf
dieses Überwachungsgesetz zu verzichten.
Österreich, Belgien, Schweden und Kanada
zeigen, dass Internetdelikte auch ohne
Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt
werden können.
Mehr Sinn hätte es ergeben, die
anhängige Entscheidung des europäischen
Gerichtshofes zur Frage der
Vereinbarkeit mit den europäischen
Grundrechten und eine europaweite
unabhängige Überprüfung der
Notwendigkeit der
Vorratsdatenspeicherung abzuwarten. Klar
ist, dass eine grundlose Datensammlung
sowohl wirkungslos als auch
verfassungswidrig ist, weil sie völlig
unschuldige und unverdächtige Bürger
trifft.
Den Gesetzentwurf werden sich die
Opposition und die Bürgerrechtsbewegung
auf jeden Fall ganz genau ansehen
müssen. Inwieweit sich durch 'Quick
Freeze', dass ja nur bei aktuellen und
begründeten Anlässen eingesetzt werden
soll, das Verhalten der
Strafverfolgungsbehörden hin zu einer
exzessiven Antragspraxis ändern könnte,
hängt unter anderem von der
Ausgestaltung des Richtervorbehalts ab.
In der Praxis erweist sich dieser
angesichts chronisch überarbeiteter und
von der Materie zum Teil überforderter
Richter oftmals als Augenwischerei.
Eine juristische Prüfung kann unter den
jetzigen Voraussetzungen weder sachlich
noch fachlich angemessen erfolgen und
würde dem Missbrauch Tür und Tor öffnen.
DIE LINKE bleibt daher bei ihrem
prinzipiellen Nein zur
Vorratsdatenspeicherung.“
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