Bundesverfassungsgericht - 2 BvL 4/10 - W 2-Besoldung der Professoren in Hessen verfassungswidrig
Der Zweite Senat des
Bundesverfassungsgerichts hat mit seinem
verkündeten Urteil entschieden, dass die
Besoldung der Professoren in Hessen aus
der Besoldungsgruppe W 2 gegen das
Alimentationsprinzip des Art. 33 Abs. 5
GG verstößt und daher verfassungswidrig
ist.
Der Gesetzgeber hat verfassungskonforme
Regelungen mit Wirkung spätestens vom 1.
Januar 2013 zu treffen.
Über den Sachverhalt, der der Vorlage
des Verwaltungsgerichts Gießen zugrunde
liegt, informiert die Pressemitteilung
Nr.
47/2011 vom 21. Juli 2011. Sie kann
auf der Homepage des
Bundesverfassungsgerichts eingesehen
werden.
Die Entscheidung ist mit 6:1 Stimmen
ergangen. Der Richter Gerhardt hat ein
Sondervotum abgegeben.
Das Urteil beruht im Wesentlichen auf
folgenden Erwägungen:
2007 Karneval = Elfjähriger
verlässt Kindersitzung mit zwei Promille
Der Junge kam ins Krankenhaus, die Polizei ermittelt wegen gefährlicher
Körperverletzung. In Düsseldorf wird das närrische Treiben von zwei
Todesfällen überschattet.
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