Bundesgerichtshof - 1 StR 525/11
- Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe
Das Landgericht Augsburg hat den
Angeklagten mit Urteil vom 8. April 2010
wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen
– insgesamt wurden mehr als 1,1 Mio.
Euro hinterzogen – zu zwei Jahren
Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und
deren Vollstreckung zur Bewährung
ausgesetzt. Dieses Urteil hat der
Bundesgerichtshof auf die mit dem Ziel
höherer Bestrafung eingelegte Revision
der Staatsanwaltschaft im Strafausspruch
aufgehoben und die Sache zu erneuter
Verhandlung und Entscheidung an eine
andere Strafkammer des Landgerichts
zurückverwiesen.
Aufgrund des großen Interesses an
Webradios, sind die Serverkapazitäten
(leider) oft ausgelastet. Wenn Sie daher eine
Fehlermeldung erhalten, dass der Server
oder die Adresse nicht erreichbar ist,
versuchen Sie es öfters oder
einige Minuten später. Es besteht auch
die Möglichkeit,
einen anderen Server (Radiosender)
auszuwählen.
Verlassen der Webseite
Die Webseite enthält Querverweise zu Webseiten anderer Anbieter.
Bei der ersten Verknüpfung wurde das fremde Angebot auf rechtswidrige Inhalte überprüft.
Für fremde Inhalte, die über solche Querverweise erreichbar sind, bin ich nicht verantwortlich.
Wenn ich feststelle oder darauf hingewiesen werde, dass ein Angebot rechtswidrigen Inhalt aufweist, wird dieser Querverweis aufgehoben, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.